Die vorzeitige beendigung wegen der geburt eines weiteren kindes oder in fällen besonderer härte insbesondere bei eintritt einer schweren krankheit schwerbehinderung oder tod eines elternteils oder eines kindes der berechtigten person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher existenz der eltern nach inanspruchnahme der elternzeit. Während der elternzeit haben arbeitnehmer die möglichkeit zwischen 15 und 30 wochenstunden in ihrem betrieb zu arbeiten. Möchten sie die elternzeit vorzeitig beenden und wieder vollzeit in ihren beruf einsteigen müssen sie dies bei ihrem arbeitgeber beantragen.
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