Das fängt bei der krankenversicherung an und geht mit verträgen wie einer kfz einer haftpflicht oder einer lebensversicherung weiter. Die meisten versicherungen bezahlen die volle versicherungssumme aber erst nach einer aufbauphase aus. Verstirbt der versicherungsnehmer müssen der versicherung unterlagen wie die originalpolice sterbe und geburtsurkunde vorgelegt werden.
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