Seit mai 2018 gilt die neue eu datenschutzverordnung auch für vereine gelten strenge datenschutzvorschriften die von den datenschutzbeauftragten der länder immer schärfer geprüft werden. Damit ein aufnahmevertrag zwischen dem mitglied und dem verein entsteht muss das mitglied eine beitrittserklärung abgeben und der vereinsvorstand diese bestätigen. Nur dann ist verein in der lage rechtliche dinge abzuwickeln wie z b.
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