Herrn franz vermieter am alten horn 66 12346 esselsborn. Eine mietminderung kommt nur in betracht wenn der baulärm einen nicht unerheblichen mangel der mietsache darstellt 536 abs 1 bgb macht das recht des mieters die miete zu mindern vom vorliegen eines mangels der mietsache abhängig der ihre tauglichkeit zum vertragsgemäßen gebrauch nicht unerheblich mindert. Vor allem baulärm kann sehr belastend sein.
einleitung projektarbeit muster
einspruch gegen zwangsgeld finanzamt muster
formulierungshilfen 87b beispiel