Eine gefährdungsbeurteilung hat zum ziel alle gefährdungen denen beschäftigte an ihrem arbeitsplatz ausgesetzt sind rechtzeitig zu erkennen und zu bewerten. Sie sind deshalb als gefahrstoffe eingestuft. Die im jeweiligen arbeitsbereich betroffenen beschäftigten und die betriebliche interessenvertretung müssen das gefahrstoffverzeichnis so wie auch die sicherheitsdatenblätter einsehen können.
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