3 beeg meine elternzeit nur bis einschließlich dem 04 06 2013 in anspruch nehmen und mit diesem tage zur inanspruchnahme der schutzfristen nach 3 absatz 2 und des 6 absatz 1 des mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden. Grundsätzlich kann die elternzeit insgesamt auf drei jahre verlängert werden. Daher möchte ich entsprechend 16 abs.
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