Fehlt die begründung des eigenbedarfs ist die kündigung auch laut bgb und mietrecht unwirksam. Möchte ein vermieter die eigene wohnung selbst nutzen und nicht mehr vermieten steht ihm laut gesetz das recht auf eigenbedarf zu und damit auch das recht dem mieter die kündigung auszusprechen. Nur formfehler sind schnell passiert.
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