Es kann auch ein externer gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt werden. Damit niemand das rad neu erfinden muss stellt die bghm vorgefertigte formulare und checklisten für die unterschiedlichsten bereiche bereit. Die bestellung des gefahrgutbeauftragten hat schriftlich zu erfolgen zum beispiel durch eine arbeitsvertragliche regelung oder durch eine schriftliche mitteilung des arbeitgebers.
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