Klasse bei einer weiterführenden schule besucht hatte beim jobcenter die übernahme für den kauf eines internetfähigen laptops nebst zubehör in höhe von 600 euro beantragt. Jobcenter muss kosten für laptop einer schülerin übernehmen. Die schulische bildung und teilhabe ist der hilfe zum lebensunterhalt zuzuordnen und im falle der covid19 pademie d ürfte diese leistung zur sicherung des lebensunterhalts unerlässlich.
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